Discotheken Sicherheit

Das von uns eingesetzte Personal, in diesem wie in allen anderen von uns angebotenen Bereichen, ist geschult und erfahren. Somit verfügen alle unsere Mitarbeiter über den Grundlehrgang nach § 34a GewO. Ein gepflegtes, einheitliches Erscheinungsbild und ein zuvorkommender, freundlicher Umgangston sind selbstverständlich. Die Routine der Erfahrung und die damit einhergehende Fähigkeit, eine drohende Eskalation im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern, ist der Schlüssel zu einem angenehmen und sicheren Umfeld für Sie und Ihre Gäste.

Um die Sicherheit in Ihrer Lokalität zu gewährleisten und Ihr Hausrecht als Auftraggeber durchzusetzen, zählen Aufgaben wie beispielsweise das Selektieren der Gäste, Einlass- und Ausweiskontrollen, Streifengänge im Objekt, oder auch die Deeskalation und das Eingreifen bei Zwischenfällen. Ganz nach Ihrem Wunsch führen wir unsere Arbeit stets einheitlich, entweder klassisch im Anzug oder legere nach Ihren Vorstellungen gekleidet, durch.